„Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Wilhelm Sander-Stiftung die nachfolgenden Angaben über mich und meine Mitantragsteller zu den genannten Zwecken verwenden darf: Daten über mich und meine Mitantragsteller: Anrede, Titel, Vorname, Nachname, Institut/Klinik, Adressdaten, Kommunikationsdaten (E-Mail Adresse, Telefonnummer, ggf. Faxnummer), sowie freiwillige Angaben zu meiner Person.
Zwecke:
I. Anfrage auf eine Förderung meines Forschungsvorhabens.
II. Durchführung Antragsverfahren, Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren.
III. Aufgaben die nach dem Entscheidungsverfahren z.B. einer bewilligten Förderung notwendig sind.
Die Wilhelm Sander-Stiftung behält sich vor, meinen Namen sowie den meiner Mitantragsteller, das Thema sowie die Zusammenfassung meines Antrags anderen Drittmittelgebern zur Überprüfung einer möglichen Doppelförderung zur Verfügung zu stellen. In Bezug auf eine transparente und gemeinnützige Stiftungspraxis kann die Wilhelm Sander-Stiftung auf ihrer Homepage sowie im Tätigkeitsbericht das Thema sowie einen Teil meiner Daten und meiner Mitantragsteller (Titel, Vorname, Nachname, Institut / Klinik und weitere Daten ohne Personenbezug) veröffentlichen, falls mein Förderprojekt bewilligt wird.
Speicherung meiner Daten und der meiner Mitantragsteller im Verarbeitungssystem der Wilhelm Sander-Stiftung:
a) um eine Historie meiner bereits durchgeführten Forschungsvorhaben und Förderungsanfragen zu führen.
b) um zukünftige Förderungsanfragen zu Forschungsvorhaben (z.B. Fortsetzungsanträge) zu ermöglichen.
Ich bin mir bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit gegenüber der Wilhelm Sander-Stiftung widerrufen kann.
Ich bin mir bewusst, dass ich auf Löschung (Pseudonymisierung und Anonymisierung) meiner Daten und der meiner Mitantragsteller bei der Wilhelm Sander-Stiftung bestehen kann.
Mir ist bewusst, dass die Wilhelm Sander-Stiftung durch andere gesetzliche Bestimmungen verpflichtet sein kann meine Daten und die meiner Mitantragsteller vorzuhalten – insbesondere aus Gründen der Fördermittel-Abrechnung/Buchhaltung – und diese erst nach Ablauf der gesetzlichen Pflichten endgültig gelöscht werden können.“